Die Preisfaktoren
Warum es keinen Pauschalpreis gibt
Keine Eigentümergemeinschaft gleicht der anderen. Ein seriöses Angebot entsteht erst nach einem Blick auf das Objekt. Diese Faktoren bestimmen den Preis:
01 Objektgröße & Einheitenzahl
Der Aufwand steigt mit der Einheitenzahl, der Preis je Einheit sinkt. Abrechnung, Versammlung und Jahresabschluss sind weitgehend feste Blöcke, die sich auf mehr Schultern verteilen. Getrennte Abrechnungskreise oder mehrere Gebäude wirken dabei stärker als die Zahl der Einheiten allein.02 Art der Verwaltung
WEG-, Miet- oder Gewerbeverwaltung unterscheiden sich im Aufwand und in der Haftung deutlich.03 Zustand & Alter
Ein Objekt mit Sanierungsrückstand bindet mehr Zeit als ein kernsaniertes oder gepflegtes Gebäude.04 Leistungsumfang
Was ist Standard, was Sonderleistung? Je klarer der Umfang, desto fairer der Preis.05 Ausgangslage bei Übernahme
Vollständige Unterlagen und abgeschlossene Abrechnungen verkürzen den Start erheblich. Fehlen sie, beginnt die Arbeit mit Rekonstruktion. Und wenn der Vorverwalter kurzfristig ausfällt, laufen die Fristen für Abrechnung und Versammlung weiter, während die Grundlagen dafür erst entstehen.06 Sonderthemen
Anstehende Sanierungen, offene Rechtsfälle oder komplexe Eigentümerstrukturen erhöhen den Aufwand.Transparenz
Was in der Vergütung steckt - und was nicht
Welche Leistungen sind mit der Grundvergütung abgegolten, welche kosten extra? Wir legen das von Anfang an offen.
In der Grundvergütung enthalten
- Laufende kaufmännische Verwaltung
- Jahresabrechnung & Wirtschaftsplan
- Ordentliche Eigentümerversammlung
- Laufende Korrespondenz & Zahlungsverkehr
Typische Sonderleistungen (extra)
- Zusätzliche oder außerordentliche Versammlungen
- Betreuung größerer Baumaßnahmen & Sanierungen
- Mahn- und Klageverfahren
- Bescheinigungen (z. B. § 35a EStG)
Was bei uns Standard ist und was nicht, steht klar im Vertrag - keine versteckten Posten.
Worauf Sie achten sollten
Warum der billigste Anbieter nicht immer der günstigste ist
Woran Sie ein zu günstiges Angebot erkennen
Ein sehr niedriger Grundpreis wird häufig über Zusatzgebühren wieder ausgeglichen. Eine zu knappe Kalkulation lässt wenig Zeit pro Objekt - Anliegen bleiben dann leichter liegen. Fehlt die Sorgfalt bei Abrechnung und Beschlüssen, kann das die Gemeinschaft am Ende teuer zu stehen kommen.Am Ende ist das beste Verhältnis aus Leistung, Sorgfalt und Transparenz entscheidend.
Worauf es wirklich ankommt
- Transparente Konditionen, bei denen Sie von Anfang an wissen, welche Leistungen enthalten sind.
- Ausreichend Zeit und feste Ansprechpartner für Ihr Objekt.
- Sorgfältige Abrechnungen und rechtssichere Beschlüsse, die spätere Kosten vermeiden.
- Ein offener Dialog und klare Kommunikation, damit Sie jederzeit wissen, woran Sie sind.
Unser Versprechen
Ein transparentes Angebot, das zu Ihrem Objekt passt
Wir nennen keine Fantasiepreise ins Blaue. Nach einer kostenlosen Objektbegehung erhalten Sie ein individuelles Angebot, das genau auflistet, welche Leistungen enthalten sind. So wissen Sie von Anfang an, wofür Sie zahlen - ohne versteckte Kosten und ohne böse Überraschungen.
Kostenlose Objektbegehung anfragen
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Häufige Fragen
Häufige Fragen zu den Kosten
Ein pauschaler Festpreis lässt sich seriös nicht angeben, da die Vergütung von Größe, Objektart, Zustand und Leistungsumfang abhängt. Bei der WEG-Verwaltung erfolgt die Kalkulation üblicherweise pro Einheit und Monat. Nach einer Objektbegehung nennen wir Ihnen eine konkrete, verbindliche Zahl.
Jedes Objekt ist anders. Ein Preis ohne Kenntnis von Größe, Zustand und Anforderungen wäre entweder unverbindlich geschätzt oder ein Lockangebot mit versteckten Zusatzkosten. Wir kalkulieren stattdessen individuell und transparent.
Enthalten sind die laufende kaufmännische Verwaltung, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, die ordentliche Eigentümerversammlung sowie die laufende Korrespondenz. Sonderleistungen wie die Betreuung umfangreicher Sanierungen oder Klageverfahren werden gesondert vergütet und im Vertrag klar geregelt.
Bei einer Eigentümergemeinschaft tragen alle Eigentümer die Verwaltungskosten gemeinsam über das Hausgeld. Bei vermieteten Objekten trägt der Vermieter die Kosten; sie sind bei Wohnraum nicht auf die Mieter umlagefähig.
Für Vermieter zählen sie in der Regel zu den Werbungskosten. Selbstnutzer können bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen anteilig geltend machen (§ 35a EStG). Für Ihren individuellen Fall ist Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
